Tariftreue- und Vergabegesetz LSA
Für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt gilt seit dem 1. März 2023 das Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 7. Dezember 2022. Es löst das bisherige Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2011 ab.
Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG) Sachsen-Anhalt
Anbei eine erläuterte Fassung zum TVergG LSA mit Hinweisen aus der Gesetzesbegründung und dem Gesetzgebungsverfahren.
Erläuterte Fassung TVergG LSA (nicht barrierefrei)
MS Begründung zu § 11 TVergG LSA, Stand: 10.07.2024
Ressortspezifische Hinweise
FAQ MWL TVergG LSA, Stand: 08.08.2024