GWB
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit dem vierten Teil (§§ 97 ff. GWB) regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und führte 1998 erstmals subjektive Bieterrechte und ein effektives Rechtsschutzsystem ein.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit dem vierten Teil (§§ 97 ff. GWB) regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und führte 1998 erstmals subjektive Bieterrechte und ein effektives Rechtsschutzsystem ein.